Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des zivilen Baurechts und des Architektenrechts beraten und vertreten wir Auftragnehmer und Auftraggeber.
Der Erfolg Ihres Bauprojektes ist davon abhängig, dass es auf ein rechtlich abgesichertes Fundament gestützt und hierauf basierend durchgeführt wird. Hierzu begleiten wir Sie in allen Stadien der Projektrealisierung.
Wir beraten Sie z.B. in Fragen des Kauf- und Finanzierungsrechts, des Vergaberechts, gestalten Planerverträge (Architekten-, Fachplaner-, Generalplaner-, Projektsteuerungsverträge etc.) und Bauverträge (Einzelgewerk- Generalunternehmer-, Nachunternehmerverträge etc.) und unterstützen Sie baubegleitend bei deren Abwicklung.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit können wir bei interdisziplinären Fragestellungen kompetente Ansprechpartner (Baubetriebler, Sachverständige etc.) empfehlen, mit denen wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.
Oberstes Ziel unserer Beratung ist die Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen. Sollte eine solche unvermeidbar werden, zeigen wir zeit- und kostengünstigere Alternativen zu Gerichtsverfahren auf (Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachter- und Schiedsgerichtsverfahren etc.). Muss gleichwohl ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden, können Sie auf unsere umfangreiche Prozesserfahrung vor Land- und Oberlandesgerichten vertrauen.